In Österreich gibt es über 52000 Kleingärten – mehr als die Hälfte davon in Wien. Aber nicht nur deshalb ist das ganzjährige Wohnen im Kleingarten eher ein Wiener, als ein österreichisches Thema. Auch das Wiener Kleingartengesetz ist „baufreundlicher“ als die Gesetzeslage in den anderen Bundesländern.

Was darf man im Kleingarten?

In Wien ist bereits die Mehrzahl der Kleingärten für ein ganzjähriges Wohnen gewidmet. In Salzburg hingegen ist schon das Übernachten im Kleingartenhaus verboten. Auch zeigt sich Wien am großzügigsten was die erlaubte Baugröße im Kleingarten angeht: 50 Quadratmeter Bruttogeschossfläche bei überirdischen Geschossen, 80 Quadratmeter für den Keller. Und eine Gebäudehöhe von 5,50 Metern. Das ermöglicht – bei kleinen Abstrichen in der Geschosshöhe – drei Stockwerke mit mehr als 120 Quadratmetern Nutzfläche. Schon direkt hinter der Stadtgrenze, in Niederösterreich, sind nur mehr 37 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und eine Firsthöhe von 4,70 erlaubt – dreigeschossig bauen wird da schon sehr schwierig.

http://www.kleingartenverein.at/downloads/noekleingartengesetz.pdf

Beim Bau wird kaum gespart

Auch wenn das Haus im Kleingarten für gewöhnlich deutlich kleiner ist als ein normales Einfamilienhaus, sind die Kosten trotzdem ähnlich hoch. Das liegt vor allem daran, dass viele Fixkosten beim Bau fast unabhängig von der Baugröße anfallen: Der Transport der Materialien, Kosten für Maschinen wie den Kran und natürlich auch die Arbeitskosten. Die recht kostengünstige Lösung, sich ein Fertighaus in den Kleingarten zu stellen, ist übrigens auch nicht immer möglich: Kleingärten am Hang oder mit schmalen Zufahrtswegen können nicht mit einem Fertighaus beliefert werden.

Unschlagbar günstiger Grund

Ist man Eigentümer oder Pächter eines Kleingartens, spart man sich trotzdem einen wesentlichen Teil der Kosten – schließlich sind die Grundkosten deutlich geringer als beim Bau eines klassischen Einfamilienhauses. Und das bei oftmals sehr zentraler Lage, vor allem wiederum in Wien. Die Pacht für einen Kleingarten übersteigt kaum einige wenige Tausend Euro im Jahr – und wenn die Stadt Wien einen Abverkauf startet, lässt sich auch Eigentum am Grund günstig erwerben. So gewährte die Wiener Landesregierung auch schon kräftige Abschläge von bis zu 35 Prozent vom Verkehrswert, wenn man sich frühzeitig für einen Kauf des gepachteten Gartens entscheidet.

Wie bekommt man einen Kleingarten?

Bei solchen Bedingungen ist es kaum verwunderlich, dass das Interesse an einer Kleingartenpacht in Wien sehr hoch ist. Einige tausend Kleingärten mehr als vorhanden könnten ohne weiteres sofort abgenommen werden. Deshalb müssen sich Interessenten an einen der Kleingartenvereine wenden und sich dort auf eine – meist lange – Warteliste setzen lassen. Doch zumeist werden Kleingärten selbst nach dem Tod des Pächters nicht einfach frei, sondern in der Familie weitergegeben. Sollte das aber nicht der Fall sein, kann jemand von der Warteliste den Garten ablösen. Die Ablöse darf nur so hoch sein, wie der vom Gutachter angelegte Schätzwert – zehn Prozent mehr werden allerdings toleriert. Natürlich kann man einen Garten auch direkt vom Eigentümer kaufen – doch auch hier ist das Angebot sehr gering. Hat man aber einen Kleingarten erstanden, so kann man sich zu seiner Investition beglückwünschen: Denn der Wert eines Kleingartens ist überaus stabil. https://www.kleingaertner.at/service/

Der Inhalt dieses Artikels wurde sorgfältig recherchiert. Dieser ersetzt aber keine juristische oder steuerliche Beratung. Wir können daher aus diesem Grund keine Haftung übernehmen und empfehlen die Konsultation eines entsprechenden Experten.

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