Der rechtssichere Mietvertrag

Um Zeit und Geld zu sparen, wird oftmals auf  Vorlagen zurückgegriffen, die augenscheinlich alle wichtigen Punkte und Vereinbarungen eines Mietvertrages enthalten. Es werden in ein solches Formular anschließend nur noch die Variablen eingetragen und die Unterschrift daruntergesetzt. Dabei wird oft jahrzehntelang das gleiche Formular verwendend, ohne zu bedenken, dass sich gesetzliche Bestimmungen auch ändern können.

Vorsicht Falle!

Ein solcher Formularmietvertrag  kann laut geltender Judikatur zur groben Benachteiligung des Mieters führen kann. Verträge solcher Art können als nichtig erklärt werden. Der OGH befasst sich regelmäßig mit diesem Umstand.

Selbst aufgesetzte Mietverträge dürfen auch nicht von gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Kennen Sie diese? Die Begriffe Teilanwendung und Vollanwendung des MRG sind Ihnen geläufig?

Der Mieter ist in der Regel durch das KschG geschützt, Sie als Vermieter gelten als Unternehmer und sind daher hier bei einer Auseinandersetzung rund um den Vertragsinhalt rechtlich klar im Nachteil.

Hier zu sparen, kann teuer werden. Lassen Sie sich daher von einem Profi beraten. Beratungs- und Vermittlungskosten sind steuerlich absetzbar!