Der Energieausweis

Der Energieausweis für das Haus ist vergleichbar mit dem Typenschein für ein Kraftfahrzeug. In beiden wird die Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und der Energiebedarf bei definierter Betriebsweise („Normverbrauch“) beschrieben. Dieser Normverbrauch als Kennwert entspricht bei einem Fahrzeug dem Treibstoffverbrauch für eine 100 km lange Strecke; bei einem Haus wird der jährliche Energiebedarf pro m² Bruttogrundfläche als Bedarfskennzahl herangezogen

Der Gesetzgeber hat beschlossen: Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.

Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat unter Umständen auch gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen diese Vorlagepflicht gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.

Die gute Nachricht: sollten Sie noch keinen Energieausweis haben, kümmern wir uns im Rahmen unserer Vermittlungsaufträge auch um diese rechtliche Notwendigkeit.

Weitere Informationen:

> Broschüre als Download

> EAVG 2012 als Download