Vorsicht ist besser als Nachsicht: Tipps zur richtigen Mieterauswahl

Wie wählen Sie nun Ihren Mieter unter allen Interessenten richtig aus? Hierzu gilt grundsätzlich: Die Miete sollte ein Drittel des nachweisbaren Einkommens nicht deutlich übersteigen. Also braucht es unbedingt einen Einkommensnachweis in Form eines Gehaltsnachweises oder einer Einkommenssteuererklärung (bei selbstständigen Personen)

Eine spezielle Bonitätsauskunft, wie Sie von manchen Maklern angeboten wird, gibt zusätzlich Einblick in das bisherige Zahlungsverhalten des Mietinteressenten.

Eine Anfrage bei der Edikts Datei, ob der Bewerber vielleicht schon ein Schuldenregulierungsverfahren durchläuft ist anzuraten

Auch ein Strafregisterauszug wird bei wertvollen und hochpreisigen Immobilien oft verlangt.

Sicherheit versus Leerstand

Ungute Überraschungen kann vermeiden, wer nach Haustieren, Hobbys und der Größe des Haushalts fragt. Seien Sie sich aber bewusst, dass der Anspruch nach Sicherheit, die Anzahl der Interessenten verkleinern kann – und daher wird der Leerstand der Wohnung verlängert. Es gilt daher auch hier „die goldene Mitte zu finden“.

Das 4-Augen Prinzip

Wenn die Vermittlung über einen Makler erfolgt, wirkt hier schon das berühmte „4 Augen Prinzip“ als zusätzliches Sicherheitsnetz. Ein Makler, der das Vermietungsgeschäft bereits jahrelang betreibt, weiß genau, welche Fragen man stellen muss und wird Sie bei der Entscheidungsfindung entsprechend begleiten und beraten. Dennoch gilt: Vermietung ist ein Geschäft und da gibt es nirgends 100%ige Sicherheit.

An den Verwandten oder Bekannten vermieten

Auf der Suche nach mehr Sicherheit lassen sich Vermieter oft verleiten, an jemanden aus dem Bekannten oder Verwandtenkreis zu vermieten. Hier spricht grundsätzlich nichts dagegen, aber man sollte auch in diesem Fall die gleichen Vorsichtsmaßnahmen walten lassen, als wenn man an einen Fremden vermietet. Also einen ordnungsgemäßen Mietvertrag machen und sich an alle gesetzlichen Bestimmungen halten.

Die Tricks der Mietnomaden

Der Akademiker, der mit dem teuren Auto vorfährt und dann gleich noch den Vermieter „schick zum Essen“ einlädt. Ist das wirklich „der Haupttreffer“? Lassen Sie sich keinesfalls von „Äußerlichkeiten“ blenden, sondern sind Sie gerade bei „übertriebener Betonung“ solcher Dinge ganz besonders vorsichtig, denn es könnte sich „um einen gut einstudierten Trick handeln.

Mieter kontrollieren

Viele Vermieter haben die Idee, regelmäßig Nachschau halten zu wollen, ob mit dem Mietgegenstand „noch alles in Ordnung ist“. Diesen Begehrlichkeiten erteilt das Gesetz aber ganz klar eine Absage. Zwar kann man schon im Mietvertrag vereinbaren, dass der Vermieter gegen Voranmeldung und aus wichtigen Gründen Zutritt zur Wohnung hat, wie dies für Wohnungen, die dem MRG unterliegen, dort geregelt ist“

Allerdings komme es da sehr auf die exakte Formulierung an, es dürfe nicht auf eine schikanöse Kontrolle des Mieters hinauslaufen. „Auch die Idee „sich einen Zweitschlüssel zu behalten“ und ab und an „nach dem Rechten zu sehen“, ist keine gute. Der Mieter könnte darauf mit einer Besitzstörungsklage reagieren und hätte sehr gute Chancen damit durchzukommen.

Fazit: wer vermieten will braucht auch die Nerven dazu und die Fähigkeit den Mietgegenstand „loszulassen“

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