Wann sollte die Therme getauscht werden? 
Eine Gastherme sollte getauscht werden sobald sie defekt beziehungsweise unzuverlässig wird. Auch der Austausch eines veralteten Geräts kann sich lohnen. Neue Modelle und Technologien wie beispielsweise Brennwertthermen helfen bis zu 15 % an Energie zu sparen.

Bei Mietwohnungen: Wer zahlt für den Tausch der Therme?
Ist die Therme mit der Wohnung mitvermietet und defekt, muss der Vermieter für den Austausch aufkommen. Im Gegensatz zur Thermenwartung, die im Verantwortungsbereich des Mieters liegt.

Was ist beim Thermentausch zu beachten?
Die neue Therme muss zu Ihrem Kamin passen. Das betrifft die minimale und maximale Länge der Abgasanlage, die Art der zu verwendenden Abgasbögen, Mindestabgastemperatur bzw. Mindest-Nennwärmebelastung. Um diese Vorgaben einzuholen, brauchen Sie einen Kaminbefund. Diesen stellt Ihnen der zuständige Rauchfangkehrer  aus. Nach der Installation der Therme durch den Installateur muss ein Endbefund durch den Rauchfangkehrer ausgestellt werden und eine Überprüfung durch den Gasnetzbetreiber erfolgen.
Gemäß EU-Verordnung Nr. 813/2013 müssen alte, defekte Thermen durch umweltfreundlichere und energiesparende Brennwertthermen ersetzt werden.

Thermentausch Förderung
Die Gemeinde Wien fördert den Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung. Das heißt sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Therme, die über keine Abgasführung verfügt, durch eine mit Abgasführung oder andere klimarelevante Heizungssysteme mit Warmwasseraufbereitung (z. B. Fernwärme, Gasbrennwertgerät) ersetzen. Die Förderung kann sowohl von MieterInnen als auch Eigentümern von Wohnungen beantragt werden. Wenn Sie in den Bundesländern wohnen fragen Sie bitte bei der entsprechenden Landesregierung nach aktuellen Fördermöglichkeiten nach. Meistens sind auch Installateure sehr gut informiert.

Nähere Informationen und Antragsstellung:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/gasdurchlauferhitzer.html

Dieser Beitrag enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Blog sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollte sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie einen qualifizierten, professionellen Berater konsultieren. Eine Haftung für allfällige Schäden kann daher naturgemäß unsererseits nicht übernommen werden.

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