Wie kommt es zur Zwangsversteigerung?
Ist jemand, so tief verschuldet, dass sein Vermögen liquidieren werden muss, um Gläubiger zu bezahlen, kann das zu einer Zwangsversteigerung führen. Der Erlös aus der Versteigerung wird dann zur Tilgung der Schulden genutzt. Auch um Liegenschaft bzw. deren Wert unter mehreren Eigentümern aufzuteilen, kann eine Zwangsversteigerung gerichtlich angeordnet werden. Das Gericht erlässt dazu ein sogenanntes Edikt. Der Wert der Immobilie wird mittels Gutachten festgesetzt.

Wo finde ich zur Zwangsversteigerung ausgeschriebene Objekte?
Das zuständige Gericht veröffentlicht alle wichtigen Informationen in der Ediktsdatei, die online eingesehen werden kann. Auch bei den örtlichen Gerichten liegen die Informationen aus. Immobilienportale und Zeitungen (im Immobilienteil) informieren ebenfalls über Zwangsversteigerungen. Siehe dazu unter www.edikte.gv.at

Wie werde ich zum Mitbieter?
Um an der Versteigerung teilnehmen zu dürfen, muss man sich anmelden – Ort und Zeit der Anmeldung sind im Eintrag der Edikts Datei aufgeführt. Für die Anmeldung ist es nötig, ein sogenanntes Vadium als Sicherheit zu hinterlegen, zumeist in Form eines Sparbuches und mindestens in Höhe von einem Zehntel des Schätzwertes der Immobilie.

Wie läuft die Versteigerung ab?
Zu Beginn der Versteigerung wird vom Gericht nochmals alles Wichtige verlesen: Die veranlassende Bank, die Schulden, die im Grundbuch auf die Immobilie eingetragen sind, der Schätzwert der Immobilie etc. Dann beginnt das Bieten mit einem festgelegten Mindestgebot, das mindestens die Hälfte des Schätzwertes beträgt. Das Gericht kann auch bestimmen, ob in festen Schritten geboten werden muss. Ist das der Fall, dürfen die Schritte höchstens 3 Prozent des Schätzwertes betragen – bei einem Wert von z.B. 100 000 Euro also höchsten 3000 Euro.
Der Meistbietende bekommt am Ende den Zuschlag. Der wird allerdings nur dann sofort erteilt, wenn das Gebot bei mindestens 75 Prozent des Schätzwertes liegt – wird das nicht erreicht, kann innerhalb der nächsten zwei Wochen noch überboten werden.

Was passiert nach der Versteigerung?
Der Höchstbietende muss eine Anzahlung leisten, meistens entspricht sie dem Vadium. Zum Verteilungstermin, etwa zwei Monate später, muss dann die Gesamtsumme gezahlt sein – denn jetzt werden die Gläubiger (zumindest teilweise) ausgezahlt. Ist das erfolgt, wird vom Bezirksgericht die Grundbucheintragung des Neueigentümers veranlasst.

Sind Schnäppchen möglich?
Ist die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt groß, kommt es selten zur Zwangsversteigerung – denn dann kann das Objekt auf dem „freien Markt“ verkauft werden. Deshalb sind Schnäppchen über den Weg der Zwangsversteigerung eher im ländlichen Raum zu finden. Und kommt es in Ballungsräumen doch zur Zwangsversteigerung, dann wird häufig der Schätzwert überschritten; ein wirkliches Schnäppchen ist das dann natürlich nicht.

Fallen weitere Kosten an?
Die üblichen Nebenkosten, wie Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbssteuer sind natürlich auch beim Ersteigern einer Immobilie fällig. Und sollte ein Kredit aufgenommen werden müssen, um das Gebot zahlen zu können, kommen noch die Finanzierungskosten dazu.

Drei Tipps zum Schluss
Wenn Sie bei einer Zwangsversteigerung zuschlagen wollen, dann:
* üben Sie: Gehen Sie zu Versteigerungen und sehen sich das Ganze erst einige Male als gründlicher Beobachter an.
* Seien Sie diszipliniert: Legen Sie schon im Vorfeld Ihr Maximalgebot fest und halten Sie sich daran! Beim Bestimmen der Höhe: Vergessen Sie nicht die Nebenkosten!
* Lassen Sie sich nicht überraschen: Sehen Sie sich die Immobilie gründlich an! Den Besichtigungstermin erfahren Sie beim zuständigen Gericht oder in den Unterlagen, die Sie online über die Edikts Datei einsehen können. Und Achtung: Es gibt oft nur einen Termin!

Der Inhalt dieses Artikels wurde sorgfältig recherchiert. Dieser ersetzt aber keine juristische oder steuerliche Beratung. Wir können daher aus diesem Grund keine Haftung übernehmen und empfehlen die Konsultation eines entsprechend ausgebildete Experten.

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