Und wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht?

Sicher ist nur: schnell geht hier gar nichts – außer Sie können sich mit Ihrem Mieter einvernehmlich einigen. Zum Beispiel, wenn dieser sowieso bald ausziehen wollte, könnten Sie Ihm bei der Suche nach einer neuen Wohnung helfen und zum Beispiel einen finanziellen Anreiz setzen. Das ist ein gutes Investment, denn wenn eine Eigenbedarfskündigung über Rechtsanwalt und Gericht läuft wird es erheblich teurer und langwieriger.

Eine Eigenbedarfskündigung ist gesetzlich an strenge Vorgaben geknüpft.: „Die Kündigung kann nur bewilligt werden, wenn die Auflösung des Mietverhältnisses für den Mieter weniger schwer wiegt als für den Vermieter der Weiterbestand des Mietverhältnisses.“ Eine Kündigung ist theoretisch auch dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung für seine Kinder oder Enkel benötigt – nicht jedoch für Eltern, Pflege- oder Schwiegerkinder.

Insbesondere die Beurteilung der Interessensabwägung durch die Gerichte ist aber sehr einzelfallbezogen“,

Es ist daher schwer, konkrete Aussagen zu treffen. Erleichtern kann sich der Vermieter das Verfahren aber, indem er dem Mieter zwei gleichwertige Ersatzwohnungen zur Verfügung stellt. Das dürfte nur in relativ wenigen Fällen möglich sein – denn die Wohnungen müssen der aktuellen Wohnung des Mieters im Hinblick auf die Ausstattung, die Lage und die Höhe des Mietzinses schon sehr ähnlich sein. Hat der Vermieter aber tatsächlich zwei solcher Wohnungen zur Verfügung, erhöht er damit seine Chancen, mit der Eigenbedarfskündigung vor Gericht erfolgreich zu sein.

Jeder Fall ist individuell zu beurteilen und die Darstellung des eigenen Standpunktes für die weitere Beurteilung des Falls durch das Gericht wesentlich.

Wenn der Mieter sich wehrt

Obwohl eine Kündigung wegen Eigenbedarf gut begründet ist, kann es immer vorkommen, dass der Mieter sich wehrt und bei Gericht Einwendungen erhebt. Dafür hat er vier Wochen Zeit. Er könnte etwa Gründe nennen, die einem schnellen Auszug im Wege stehen, beispielsweise Jobverlust und gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Auch könnte er anzweifeln, dass der Vermieter die Wohnung tatsächlich dringend braucht. In diesen Fällen wird ein erster Verhandlungstermin anberaumt. Kommt es hier nicht zur Einigung, wird ein ordentliches Gerichtsverfahren durchgeführt. „Die Dauer des Verfahrens ist von Fall zu Fall unterschiedlich“ „Solange das Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist, ist der Mieter allerdings nicht verpflichtet die Wohnung zu räumen.“ Somit könne sich der Zeitraum vom Einbringen der Kündigung bis zum Auszug des Mieters teilweise erheblich verzögern. Dem Vermieter bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig als zu warten, bis das Gericht endgültig über den Fall entschieden hat.

Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt kann Schritte empfehlen und die ungefähren Kosten einschätzen

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