Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken der Einkommensteuerpflicht.

Von der Besteuerung nicht betroffen sind der Hauptwohnsitz der Veräußerin/des Veräußerers sowie selbst hergestellte Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter diesem Link: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/242/Seite.2420007.html

Als Grundstücke gelten

  • Grund und Boden,
  • Gebäude (inklusive Eigentumswohnungen) und
  • grundstücksgleiche Rechte (z.B. Baurechte).

Verschiedene Steuersätze und wichtige Unterscheidungen

Neu-Grundstücke“ (hier werden die tatsächlichen Anschaffungskosten – gegebenenfalls adaptiert – abgezogen). Effektive Steuerbelastung: 30% von Veräußerungsgewinn

„Alt-Grundstücke“ (hier wird grundsätzlich ein großzügiger pauschaler Wert für die Anschaffungskosten angesetzt). Effektive Steuerbelastung 4,2% von Verkaufserlös.

Für diese Einordnung kommt es darauf an, ob das veräußerte Grundstück am 31. März 2012 steuerverfangen war (das heißt, ob die grundsätzlich zehnjährige Spekulationsfrist gemäß Rechtslage vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 noch nicht abgelaufen ist) oder nicht. Es gibt dann noch ein paar Regelungen, die auf Umwidmungen abzielen. Diese Regelungen bitten wir Sie unter dem am Seiten ende angeführten Link abzufragen.

Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Nicht steuerrelevant ist grundsätzlich die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft, da es hier keinen Verkaufserlös in Form einer Gegenleistung gibt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht. Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an. Wenn die Beschenkten oder Erben das Grundstück dann wiederverkaufen, ist sehr wohl wieder Steuerpflicht gegeben, die sich an der o.a. Regelung (Alt-/Neu-Grundstücke) orientiert.

Weiterführende und immer aktuelle Informationen erhalten Sie unter diesem Link:
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

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